Freitag, 28. Februar 2025

 

Warum sind anthropologische Gutachten vor Gericht oft gescheitert?

In Verfahren zur Fahreridentifikation nach Geschwindigkeitsmessungen kommen häufig anthropologische Gutachten zum Einsatz. Doch viele dieser Gutachten halten einer Überprüfung nicht stand. Warum ist das so?

Fehlende wissenschaftliche Standards

Anthropologische Gutachten beruhen auf subjektiven Einschätzungen. Die Bewertung von Gesichtsmerkmalen erfolgt durch Experten ohne standardisierte Messmethoden. Unterschiede in Lichtverhältnissen, Kopfhaltung oder Bildqualität beeinflussen das Ergebnis stark.

Gerichtliche Zweifel an der Beweiskraft

Gerichte verlangen eine hohe Beweissicherheit. Da anthropologische Gutachten keine objektiven Vergleichsdaten nutzen, sondern auf visuelle Merkmale und Erfahrungswerte setzen, wird ihre Beweiskraft oft angezweifelt. Es gibt zahlreiche Fälle, in denen Richter ein solches Gutachten als nicht überzeugend abgelehnt haben.

Alternative: Anthropometrisches Gutachten

Im Gegensatz dazu basiert ein anthropometrisches Gutachten auf exakten Messungen von Gesichtsmerkmalen. Es nutzt biometrische Verfahren und mathematische Berechnungen, um eine objektive Identifikation zu ermöglichen. Diese Methode ist genauer und wird zunehmend als belastbarer Beweis anerkannt.

Ihr nächster Schritt

Wenn ein fragwürdiges Gutachten gegen Sie vorliegt, sollten Sie die Qualität der Analyse prüfen lassen. Kontaktieren Sie uns für eine unabhängige Bewertung: www.gutachten-vogt.de oder per E-Mail an info@gutachten-vogt.de.

Dienstag, 18. Februar 2025

Fahrer-Identifikation auf Beweisbildern – Ein Überblick

In der heutigen Zeit sind Bußgeld und Blitzer zu einem festen Bestandteil des Straßenverkehrs geworden. Dabei ist die Fahreridentifikation für die Ahndung eines vermeintlichen Geschwindigkeitsverstoßes von essenzieller Bedeutung. Zahlreiche Behörden und Gerichte stützen sich jedoch noch immer auf veraltete Methoden wie die sogenannte Methode nach Schwarzfischer, die ursprünglich für die „Identifikation von lebenden Personen“ entwickelt wurde.

Gleichzeitig gibt es moderne und objektive Vorgehensweisen, die dank digitaler Bildanalysen weit präzisere Ergebnisse liefern. Im Folgenden beleuchten wir die Schwächen der altertümlichen Identifikationsmethoden und zeigen, wie fortschrittliche Techniken – etwa beim Sachverständigenbüro Vogt – eine deutlich höhere Zuverlässigkeit gewährleisten.

  1. Die altertümliche Methode nach Schwarzfischer oder aus dem alten Jahrtausend

Bei der Methode nach Schwarzfischer handelt es sich um einen traditionellen Ansatz, der auf anthropometrischen Merkmalen (z. B. Kopf- und Gesichtsproportionen) basiert. Ursprünglich entwickelte man sie, um Personen eindeutig wiederzuerkennen, was in Zeiten ohne digitale Bildverarbeitung durchaus sinnvoll erschien. Heute treten allerdings folgende Probleme auf:

  • Fehlende Objektivität: Die Beurteilung ist häufig subjektiv und stark von der Erfahrung des Anwenders abhängig.
  • Mangelnde Standardisierung: Unterschiedliche Lichtverhältnisse, Aufnahmewinkel oder Bildqualitäten der Blitzerfotos können kaum präzise eingerechnet werden.
  • Veraltete Technik: Digital zoom- oder bearbeitete Bilder erschweren eine korrekte Proportionsmessung.
  1. Moderne Methoden zur Fahreridentifikation

Um Fahrer auf Blitzerfotos zuverlässig zu identifizieren, setzen fortschrittliche Sachverständige und Experten mittlerweile auf digitale Bildanalyseverfahren. Diese gehen weit über die reine Betrachtung der Proportionen hinaus. Zu den entscheidenden Vorteilen zählen:

  • Automatisierte Bildoptimierung: Hochentwickelte Software kann Kompressionsverluste ausgleichen und damit die Erkennbarkeit von Gesichtsmerkmalen erhöhen.
  • Statistisch valide Verfahren: Moderne Algorithmen analysieren viele verschiedene Merkmalsbereiche und liefern reproduzierbare Ergebnisse.
  • Geringere Fehlerquote: Durch die Kombination von automatisierten Messmethoden und erfahrenen Sachverständigen minimiert sich das Risiko falscher Zuordnungen.

Ob es um die Zuordnung des Fahrers auf einem Blitzerfoto oder die Korrektheit einer Geschwindigkeitsmessung geht: Die klassischen Methoden aus dem letzten Jahrhundert sind oft nicht mehr zeitgemäß. Moderne, digitale Verfahren liefern objektivere und gerichtsfestere Ergebnisse.

Informieren Sie sich genauer über die Möglichkeitien bei Geschwindigkeitsmessung und machen Sie sich mit den modernen Möglichkeiten beim Sachverständigenbüro Vogt vertraut, um Bußgeldbescheide und Blitzerfotos professionell prüfen zu lassen.

© 2025 Sachverständigenbüro Vogt


Freitag, 14. Februar 2025

Das Sachverständigenbüro Vogt hat häufige Fehler bei den Messungen mit dem Messgerät Poliscan Speed erstellt. PoliScan Speed ist ein Lasermessgerät zur Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr.

In diesem Beitrag beleuchten wir die Funktionsweise des Poliscan Speed und zeigen auf, welche Fehlerquellen die Geschwindigkeitsmessung beeinträchtigen können.

Mittwoch, 16. Dezember 2020

Millionen Bußgeldbescheide und tausende Fahrverbote ab sofort auf dem Prüfstand –

Autofahrer haben nun die Möglichkeit, ihre Verkehrsmessung auf Richtigkeit zu überprüfen, denn auch in Bayern gilt das deutsche Grundgesetz!

 

Wie am 15.12.2020 das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte, führte Rechtsanwalt Jürgen Fritschi aus München in technischer Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenbüro Vogtaus Töging eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht korrigiert damit die bislang geltende, zweifelhafte Rechtsprechung des bayernweit zuständigen Oberlandesgerichts Bamberg mit weitreichenden Folgen.

 

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht es Millionen Autofahrern in Deutschland, eine faire Chance zu erhalten, die ihnen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens vorgeworfene Geschwindigkeit überprüfen zu können. Hierzu müssen die Behörden künftig bundesweit einheitlich die im Rahmen einer Verkehrsmessung erfassten sog. Rohmessdaten zur Überprüfung herausgeben. Eigentlich eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit – doch das sahen insbesondere die bayerischen Gerichte und andere in weiten Teilen Deutschlands - bislang nachhaltig anders.

 

Wenn der Betroffene insbesondere über seinen Verteidiger bzw. Rechtsanwalt Zugang zu Informationen begehrt, die sich auch oder gerade (noch) außerhalb der Gerichtsakte befinden, so ist ihm dieser Zugang grundsätzlich zu gewähren. Fühlen sich also Autofahrer „zu schnell gemessen“, war und ist stets eine technisch, sachverständige Überprüfung der jeweiligen Geschwindigkeitsmessung anzuraten. Denn – so das Bundesverfassungsgericht – „wie bei allen technischen Untersuchungsmethoden, insbesondere solchen, die in Bereichen des täglichen Lebens außerhalb von Laboratorien durch „angelerntes“ Personal gewonnen werden, ist auch bei standardisierten Messverfahren eine absolute Genauigkeit, also eine sichere Übereinstimmung mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, nicht möglich…“ (RN 42 des Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2020 – 2 BvR 1616/18)

 

Bei den Messverantwortlichen, in der Regel Polizeibeamte im Staatsdienst, handelt es sich um „angelerntes“ Personal, das ohne jegliche technische Vorbildung teilweise komplexe Messtechnik nach einem verhältnismäßig kurzen Crash-Kurs bedienen können soll. Aber auch technische Messgeräte, deren Funktionen durch von Menschen programmierte Software bestimmt werden, sind eben nur so gut wie deren Programmierer und per Definition gerade nicht per se fehlerfrei.

 

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen nun viele Betroffene hoffen, dass ihr vermeintlicher Verkehrsverstoß einen echte Chance auf Überprüfung bekommt. Die bisherige Praxis der Fachgerichte verletzt die Betroffenen jedenfalls in ihrem grundgesetzlich verbürgten Recht auf ein faires Verfahren.

 Das Sachverständigenbüro Vogt prüft Geschwindigkeitsmessungen und Rotlichtverstöße.

Donnerstag, 24. Oktober 2019

Überprüfung Anthropolgische Gutachten

Anthropologische Gutachten - Bildvergleiche mit Methoden aus alter Zeit


Die Methoden zur Fahreridentifikation in Bußgeldverfahren stammen immer noch größtenteils aus dem vorherigen Jahrhundert. Während sich die Technologie zur Erkennung von Personen und insbesondere Gesichtern in den letzten 20 Jahren rasant weiter entwickelt hat, arbeiten Gerichte immer (noch) mit den Ansätzen, wie sie im letzten Jahrhundert zur anthropologisch-erbbiologischen Vaterschaftsdiagnostik angewandt worden sind. Moderne Verfahren zur Fahreridentifikation auf Basis von fotogrammetrischen Verfahren suchte man bislang noch vegebens. Das Sachverständigenbüro Vogt arbeitet mit modernsten Hilfsmitteln zur Visualisierung der Vergleichsbilder und unterstützt Betroffene bei der Prüfung von anthropologischen Gutachten. Begrifflichkeiten und Formulierungen aus Gutachten wie "mäßig gepolstert, mäßig erkennbar, mäßig lang, usw." und dem "Ergebnis" höchst wahrscheinlich ohne weitere Herleitung dieses "Ergebnisses/Feststellung" gehören hoffentlich bald der Vergangenheit an. Wenn es um die Prüfung der Fahrereigenschaft handelt, wenden Sie sich an das Sachverständigenbüro Vogt

Montag, 25. November 2013

SV-WORS - Software zum Erstellen von Gutachten - Neue Version 2.1

Einige der Programme auf dem Markt versuchen über die bekannten Textverarbeitungen eine Art Automatisierung für die Erstellung von Gutachten zu erzielen. Die Schwierigkeit liegt dabei in der Durchgängigkeit der Lösung. Sind alle Daten in die zum Teil sehr vielen Datenfelder und Masken eingegeben worden, werden die so gesammelten Daten an eine Textverarbeitung übergeben. Ein Zurück gibt es in den allermeisten Fällen dann nicht mehr. Zwar stehen dann in einer Datenbank die Eingabewerte, die müssen jedoch mit dem tatsächlichen Gutachten nicht mehr viel gemein haben.

SV-WORKS schließt diese Lücke endgültig! 


SV-WORKS besteht aus einer durchgängigen Lösung für alle anfallenden Arbeiten rund um das Thema Sachverständigenbüro oder Gutachtenerstellung. Testen Sie die neueste Version und lassen Sie sich von der gezielten Unterstützung für Sie als Sachverständiger bei der Erstellung von Gutachten überzeugen.

SV-WORKS  bietet neben den klassischen Gutachtenarten, wie z.B. Gerichtsgutachten, auch spezielle Versionen für Bausachverständige incl. Unterstützung für NHK 2010 basierende Wertgutachten.

Besuchen Sie die Website SV-WORKS und überzeugen Sie sich selbst.

  

Donnerstag, 6. Juni 2013

Spezielle Sachkunde für Überprüfung von Geschwindigkeitsgutachten notwendig - OLG Bamberg hebt "Blitzergutachten" auf


Bei einer Vielzahl von Geschwindigkeitsmessungen durch die Behörden oder kummunalen Zweckverbände sind formale Fehler vorhanden oder aber das Messgerät wurde nicht anhand der Bedienungsanleitung des Herstellers eingesetzt. Bei Widerspüchen gegen die Bußgeldbescheide unterstützt das Sachverständigenbüro Vogt Betroffene mit der fachgerechten Überprüfung der Messung.


Durch Gerichte werden oftmals der Einfachheit halber Sachverständige aus Bereichen wie z. B. "Unfallanalytik" eingesetzt, ... weil es ja auch irgendwie zum Straßenverkehr gehört .... Dabei bedarf es auch hier, wie in vielen anderen Bereichen, der Einschaltung von Spezialisten.


In Regensburg unterstützte das Sachverständigenbüro Vogt Herrn Rechtsanwalt Hoyer aus Regensburg in einem OWi-Verfahren. Der gerichtlich bestellte Sachverständige (Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle) konnte jedoch auf die Einwendungen gegen das erstellte Gutachten nur mit "... das weiß ich aus eigener Sachkunde ..." antworten. Das Gutachten enthielt nahezu eine Abschrift der Bedienungsanleitung. Ferner kam der Sachverständige in der Hauptverhandlung zu der Überzeugung, "... dass Messgeräte für Geschwindigkeitsmessungen mehr oder minder immer alles richtig machen ...".


Das Gericht verurteilte daraufhin den Beschuldigten.

Das OLG Bamberg (Beschluss vom 27.02.2013) folgte dem Amtsgericht jedoch nicht und hob das Urteil auf. In der Begründung heißt es u. a. 

Darüber hinaus ist dem Urteil nicht zu entnehmen, dass der Sachverständige über die erforderliche Sachkunde zur Beurteilung des vorliegenden Messsachverhalts verfügte, weshalb das Urteil auch insoweit an einem Darstellungsmangel leidet (vergl. OLG Koblenz DAR 2006, 101/102; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.03.2009 - 2 Ss OWi 153/2009)

Das Sachverständigenbüro Vogt unterstützt Sie als Spezialist in dem Bereich Messtechnik / Elektronik bei der Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen. Sollten Sie auch Zweifel an der Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung haben, rufen Sie  uns  an.

Ihr Sachverständigenbüro Vogt