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Donnerstag, 6. Juni 2013

Spezielle Sachkunde für Überprüfung von Geschwindigkeitsgutachten notwendig - OLG Bamberg hebt "Blitzergutachten" auf


Bei einer Vielzahl von Geschwindigkeitsmessungen durch die Behörden oder kummunalen Zweckverbände sind formale Fehler vorhanden oder aber das Messgerät wurde nicht anhand der Bedienungsanleitung des Herstellers eingesetzt. Bei Widerspüchen gegen die Bußgeldbescheide unterstützt das Sachverständigenbüro Vogt Betroffene mit der fachgerechten Überprüfung der Messung.


Durch Gerichte werden oftmals der Einfachheit halber Sachverständige aus Bereichen wie z. B. "Unfallanalytik" eingesetzt, ... weil es ja auch irgendwie zum Straßenverkehr gehört .... Dabei bedarf es auch hier, wie in vielen anderen Bereichen, der Einschaltung von Spezialisten.


In Regensburg unterstützte das Sachverständigenbüro Vogt Herrn Rechtsanwalt Hoyer aus Regensburg in einem OWi-Verfahren. Der gerichtlich bestellte Sachverständige (Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle) konnte jedoch auf die Einwendungen gegen das erstellte Gutachten nur mit "... das weiß ich aus eigener Sachkunde ..." antworten. Das Gutachten enthielt nahezu eine Abschrift der Bedienungsanleitung. Ferner kam der Sachverständige in der Hauptverhandlung zu der Überzeugung, "... dass Messgeräte für Geschwindigkeitsmessungen mehr oder minder immer alles richtig machen ...".


Das Gericht verurteilte daraufhin den Beschuldigten.

Das OLG Bamberg (Beschluss vom 27.02.2013) folgte dem Amtsgericht jedoch nicht und hob das Urteil auf. In der Begründung heißt es u. a. 

Darüber hinaus ist dem Urteil nicht zu entnehmen, dass der Sachverständige über die erforderliche Sachkunde zur Beurteilung des vorliegenden Messsachverhalts verfügte, weshalb das Urteil auch insoweit an einem Darstellungsmangel leidet (vergl. OLG Koblenz DAR 2006, 101/102; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.03.2009 - 2 Ss OWi 153/2009)

Das Sachverständigenbüro Vogt unterstützt Sie als Spezialist in dem Bereich Messtechnik / Elektronik bei der Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen. Sollten Sie auch Zweifel an der Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung haben, rufen Sie  uns  an.

Ihr Sachverständigenbüro Vogt

 

Dienstag, 26. Juli 2011

Geblitzt - Radarmessung überprüfen

Die Überprüfung von Radarmessungen oder Geschwindigkeitsüberprüfungen von einem Spezialisten durchführen lassen. Das Sachverständigenbüro Vogt überprüft Radar,-Laser und Infrarotmessungen sowie Rotlichtverstöße auf Richtigkeit und Plausibilität.

Geblitzt worden und was nun?


Nach einer erfolgten Messung und dem anschließenden Bescheid werden oftmals viele Fehler begangen - kommen doch viele der Beteiligten aus einem anderen Fachgebiet und kennen sich demzufolge nicht aus.

Oft werden unerfahrene Kfz-Sachverständige mit der Überprüfung von Radar-Messungen beauftragt, weil es ja „irgendwie“ mit dem Straßenverkehr zu tun hat.

Doch Moment - würden Sie die neue Multi-Media-Anlage von einem Maurer installieren lassen? Und dies nur, weil ja die Anlage im Haus verbaut wird? Ähnlich verhält es sich bei den Messgeräten für Geschwindigkeiten und Rotlichtverstößen im Straßenverkehr.

Überprüfung einer Messung


Die Überprüfung einer Messung von Radar-Messgeräten und Rotlichtverstößen sollte vom Spezialisten durchgeführt werden!

Das Sachverständigenbüro Vogt kann auf eine Erfahrung von 25 Jahren in der Messtechnik und hier speziell auf dem Gebiet der Funk- und Radartechnik zurückgreifen. Nutzen Sie unsere Erfahrung und beauftragen Sie uns mit der Überprüfung der Messung die durch Polizei und/oder kommunalem Zweckverband erfolgte.