Montag, 25. November 2013

SV-WORS - Software zum Erstellen von Gutachten - Neue Version 2.1

Einige der Programme auf dem Markt versuchen über die bekannten Textverarbeitungen eine Art Automatisierung für die Erstellung von Gutachten zu erzielen. Die Schwierigkeit liegt dabei in der Durchgängigkeit der Lösung. Sind alle Daten in die zum Teil sehr vielen Datenfelder und Masken eingegeben worden, werden die so gesammelten Daten an eine Textverarbeitung übergeben. Ein Zurück gibt es in den allermeisten Fällen dann nicht mehr. Zwar stehen dann in einer Datenbank die Eingabewerte, die müssen jedoch mit dem tatsächlichen Gutachten nicht mehr viel gemein haben.

SV-WORKS schließt diese Lücke endgültig! 


SV-WORKS besteht aus einer durchgängigen Lösung für alle anfallenden Arbeiten rund um das Thema Sachverständigenbüro oder Gutachtenerstellung. Testen Sie die neueste Version und lassen Sie sich von der gezielten Unterstützung für Sie als Sachverständiger bei der Erstellung von Gutachten überzeugen.

SV-WORKS  bietet neben den klassischen Gutachtenarten, wie z.B. Gerichtsgutachten, auch spezielle Versionen für Bausachverständige incl. Unterstützung für NHK 2010 basierende Wertgutachten.

Besuchen Sie die Website SV-WORKS und überzeugen Sie sich selbst.

  

Donnerstag, 6. Juni 2013

Spezielle Sachkunde für Überprüfung von Geschwindigkeitsgutachten notwendig - OLG Bamberg hebt "Blitzergutachten" auf


Bei einer Vielzahl von Geschwindigkeitsmessungen durch die Behörden oder kummunalen Zweckverbände sind formale Fehler vorhanden oder aber das Messgerät wurde nicht anhand der Bedienungsanleitung des Herstellers eingesetzt. Bei Widerspüchen gegen die Bußgeldbescheide unterstützt das Sachverständigenbüro Vogt Betroffene mit der fachgerechten Überprüfung der Messung.


Durch Gerichte werden oftmals der Einfachheit halber Sachverständige aus Bereichen wie z. B. "Unfallanalytik" eingesetzt, ... weil es ja auch irgendwie zum Straßenverkehr gehört .... Dabei bedarf es auch hier, wie in vielen anderen Bereichen, der Einschaltung von Spezialisten.


In Regensburg unterstützte das Sachverständigenbüro Vogt Herrn Rechtsanwalt Hoyer aus Regensburg in einem OWi-Verfahren. Der gerichtlich bestellte Sachverständige (Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle) konnte jedoch auf die Einwendungen gegen das erstellte Gutachten nur mit "... das weiß ich aus eigener Sachkunde ..." antworten. Das Gutachten enthielt nahezu eine Abschrift der Bedienungsanleitung. Ferner kam der Sachverständige in der Hauptverhandlung zu der Überzeugung, "... dass Messgeräte für Geschwindigkeitsmessungen mehr oder minder immer alles richtig machen ...".


Das Gericht verurteilte daraufhin den Beschuldigten.

Das OLG Bamberg (Beschluss vom 27.02.2013) folgte dem Amtsgericht jedoch nicht und hob das Urteil auf. In der Begründung heißt es u. a. 

Darüber hinaus ist dem Urteil nicht zu entnehmen, dass der Sachverständige über die erforderliche Sachkunde zur Beurteilung des vorliegenden Messsachverhalts verfügte, weshalb das Urteil auch insoweit an einem Darstellungsmangel leidet (vergl. OLG Koblenz DAR 2006, 101/102; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.03.2009 - 2 Ss OWi 153/2009)

Das Sachverständigenbüro Vogt unterstützt Sie als Spezialist in dem Bereich Messtechnik / Elektronik bei der Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen. Sollten Sie auch Zweifel an der Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung haben, rufen Sie  uns  an.

Ihr Sachverständigenbüro Vogt