Mittwoch, 16. Dezember 2020

Millionen Bußgeldbescheide und tausende Fahrverbote ab sofort auf dem Prüfstand –

Autofahrer haben nun die Möglichkeit, ihre Verkehrsmessung auf Richtigkeit zu überprüfen, denn auch in Bayern gilt das deutsche Grundgesetz!

 

Wie am 15.12.2020 das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte, führte Rechtsanwalt Jürgen Fritschi aus München in technischer Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenbüro Vogtaus Töging eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht korrigiert damit die bislang geltende, zweifelhafte Rechtsprechung des bayernweit zuständigen Oberlandesgerichts Bamberg mit weitreichenden Folgen.

 

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht es Millionen Autofahrern in Deutschland, eine faire Chance zu erhalten, die ihnen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens vorgeworfene Geschwindigkeit überprüfen zu können. Hierzu müssen die Behörden künftig bundesweit einheitlich die im Rahmen einer Verkehrsmessung erfassten sog. Rohmessdaten zur Überprüfung herausgeben. Eigentlich eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit – doch das sahen insbesondere die bayerischen Gerichte und andere in weiten Teilen Deutschlands - bislang nachhaltig anders.

 

Wenn der Betroffene insbesondere über seinen Verteidiger bzw. Rechtsanwalt Zugang zu Informationen begehrt, die sich auch oder gerade (noch) außerhalb der Gerichtsakte befinden, so ist ihm dieser Zugang grundsätzlich zu gewähren. Fühlen sich also Autofahrer „zu schnell gemessen“, war und ist stets eine technisch, sachverständige Überprüfung der jeweiligen Geschwindigkeitsmessung anzuraten. Denn – so das Bundesverfassungsgericht – „wie bei allen technischen Untersuchungsmethoden, insbesondere solchen, die in Bereichen des täglichen Lebens außerhalb von Laboratorien durch „angelerntes“ Personal gewonnen werden, ist auch bei standardisierten Messverfahren eine absolute Genauigkeit, also eine sichere Übereinstimmung mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, nicht möglich…“ (RN 42 des Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2020 – 2 BvR 1616/18)

 

Bei den Messverantwortlichen, in der Regel Polizeibeamte im Staatsdienst, handelt es sich um „angelerntes“ Personal, das ohne jegliche technische Vorbildung teilweise komplexe Messtechnik nach einem verhältnismäßig kurzen Crash-Kurs bedienen können soll. Aber auch technische Messgeräte, deren Funktionen durch von Menschen programmierte Software bestimmt werden, sind eben nur so gut wie deren Programmierer und per Definition gerade nicht per se fehlerfrei.

 

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen nun viele Betroffene hoffen, dass ihr vermeintlicher Verkehrsverstoß einen echte Chance auf Überprüfung bekommt. Die bisherige Praxis der Fachgerichte verletzt die Betroffenen jedenfalls in ihrem grundgesetzlich verbürgten Recht auf ein faires Verfahren.

 Das Sachverständigenbüro Vogt prüft Geschwindigkeitsmessungen und Rotlichtverstöße.

Donnerstag, 24. Oktober 2019

Überprüfung Anthropolgische Gutachten

Anthropologische Gutachten - Bildvergleiche mit Methoden aus alter Zeit


Die Methoden zur Fahreridentifikation in Bußgeldverfahren stammen immer noch größtenteils aus dem vorherigen Jahrhundert. Während sich die Technologie zur Erkennung von Personen und insbesondere Gesichtern in den letzten 20 Jahren rasant weiter entwickelt hat, arbeiten Gerichte immer (noch) mit den Ansätzen, wie sie im letzten Jahrhundert zur anthropologisch-erbbiologischen Vaterschaftsdiagnostik angewandt worden sind. Moderne Verfahren zur Fahreridentifikation auf Basis von fotogrammetrischen Verfahren suchte man bislang noch vegebens. Das Sachverständigenbüro Vogt arbeitet mit modernsten Hilfsmitteln zur Visualisierung der Vergleichsbilder und unterstützt Betroffene bei der Prüfung von anthropologischen Gutachten. Begrifflichkeiten und Formulierungen aus Gutachten wie "mäßig gepolstert, mäßig erkennbar, mäßig lang, usw." und dem "Ergebnis" höchst wahrscheinlich ohne weitere Herleitung dieses "Ergebnisses/Feststellung" gehören hoffentlich bald der Vergangenheit an. Wenn es um die Prüfung der Fahrereigenschaft handelt, wenden Sie sich an das Sachverständigenbüro Vogt

Montag, 25. November 2013

SV-WORS - Software zum Erstellen von Gutachten - Neue Version 2.1

Einige der Programme auf dem Markt versuchen über die bekannten Textverarbeitungen eine Art Automatisierung für die Erstellung von Gutachten zu erzielen. Die Schwierigkeit liegt dabei in der Durchgängigkeit der Lösung. Sind alle Daten in die zum Teil sehr vielen Datenfelder und Masken eingegeben worden, werden die so gesammelten Daten an eine Textverarbeitung übergeben. Ein Zurück gibt es in den allermeisten Fällen dann nicht mehr. Zwar stehen dann in einer Datenbank die Eingabewerte, die müssen jedoch mit dem tatsächlichen Gutachten nicht mehr viel gemein haben.

SV-WORKS schließt diese Lücke endgültig! 


SV-WORKS besteht aus einer durchgängigen Lösung für alle anfallenden Arbeiten rund um das Thema Sachverständigenbüro oder Gutachtenerstellung. Testen Sie die neueste Version und lassen Sie sich von der gezielten Unterstützung für Sie als Sachverständiger bei der Erstellung von Gutachten überzeugen.

SV-WORKS  bietet neben den klassischen Gutachtenarten, wie z.B. Gerichtsgutachten, auch spezielle Versionen für Bausachverständige incl. Unterstützung für NHK 2010 basierende Wertgutachten.

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Donnerstag, 6. Juni 2013

Spezielle Sachkunde für Überprüfung von Geschwindigkeitsgutachten notwendig - OLG Bamberg hebt "Blitzergutachten" auf


Bei einer Vielzahl von Geschwindigkeitsmessungen durch die Behörden oder kummunalen Zweckverbände sind formale Fehler vorhanden oder aber das Messgerät wurde nicht anhand der Bedienungsanleitung des Herstellers eingesetzt. Bei Widerspüchen gegen die Bußgeldbescheide unterstützt das Sachverständigenbüro Vogt Betroffene mit der fachgerechten Überprüfung der Messung.


Durch Gerichte werden oftmals der Einfachheit halber Sachverständige aus Bereichen wie z. B. "Unfallanalytik" eingesetzt, ... weil es ja auch irgendwie zum Straßenverkehr gehört .... Dabei bedarf es auch hier, wie in vielen anderen Bereichen, der Einschaltung von Spezialisten.


In Regensburg unterstützte das Sachverständigenbüro Vogt Herrn Rechtsanwalt Hoyer aus Regensburg in einem OWi-Verfahren. Der gerichtlich bestellte Sachverständige (Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle) konnte jedoch auf die Einwendungen gegen das erstellte Gutachten nur mit "... das weiß ich aus eigener Sachkunde ..." antworten. Das Gutachten enthielt nahezu eine Abschrift der Bedienungsanleitung. Ferner kam der Sachverständige in der Hauptverhandlung zu der Überzeugung, "... dass Messgeräte für Geschwindigkeitsmessungen mehr oder minder immer alles richtig machen ...".


Das Gericht verurteilte daraufhin den Beschuldigten.

Das OLG Bamberg (Beschluss vom 27.02.2013) folgte dem Amtsgericht jedoch nicht und hob das Urteil auf. In der Begründung heißt es u. a. 

Darüber hinaus ist dem Urteil nicht zu entnehmen, dass der Sachverständige über die erforderliche Sachkunde zur Beurteilung des vorliegenden Messsachverhalts verfügte, weshalb das Urteil auch insoweit an einem Darstellungsmangel leidet (vergl. OLG Koblenz DAR 2006, 101/102; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.03.2009 - 2 Ss OWi 153/2009)

Das Sachverständigenbüro Vogt unterstützt Sie als Spezialist in dem Bereich Messtechnik / Elektronik bei der Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen. Sollten Sie auch Zweifel an der Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung haben, rufen Sie  uns  an.

Ihr Sachverständigenbüro Vogt

 

Montag, 10. Dezember 2012

Gutachten Software SV-WORKS auf 01.01.2013 verschoben

Die Fertigstellung der Software SV-WORKS ist auf den 01.01.2013 verschoben worden.

Freitag, 17. August 2012

Software zur Erstellung / Verwaltung von Gutachten für Sachverständige


Gutachten Software SV-WORKS für Sachverständige

In der 2. Septemberhälfte ist endlich die Software zur Gutachtenerstellung SV-WORKS für Sachverständige verfügbar. Die Praxis stand bei der Entwicklung dieser Software Pate. So braucht einen nicht zu wundern, dass die Software zur Erstellung von Gutachten alle Funktionen beinhaltet, die "man" oder "frau" halt braucht.

Einen ersten Vorgeschmack und erste Informationen sind unter SV-WORKS bereits vorhanden. Die vollständige Beschreibung und alle notwendigen Informationen folgen dort in Kürze.

Lassen Sie sich von dem Leistungsspektrum und der einfachen Bedienung überraschen. Eine Einarbeitung ist innerhalb kürzester Zeit bewerkstelligt. Denn die Bedienung entspricht durch und durch der Arbeitsweise eines Sachverständigen - Schritt für Schritt.

Auch eine Testversion von SV-WORKS wird natürlich vorhanden sein. Das Programm zur Gutachtenerstellung wird zudem zu einem sehr günstigen Preis erhältlich sein. Lassen Sie sich überraschen.

Voranfragen und weitere Informationen hier


 

Dienstag, 14. August 2012

Kfz-Elektronik offen wie ein Scheunentor?

Auch in der Vergangenheit wurde in diesem Block immer wieder darüber berichtet, dass Steuergeräte in Kfz manipulierbar sind. Die vielen Meldungen von Unfällen mit dem Unfallgrund "... aus ungeklärten Ursachen von der Straße abgekommen ..." geben einem schon zu denken.

Heutzutage ist der Anteil der Elektronik in einem Fahrzeug bereits bei deutlich über 50 %. Doch wird bei der Unfallanalyse diese Tatsache bis zum heutigen Tage ignoriert. Die Untersuchungen auf fehlerhafte oder durch eine fehlerhafte Reparatur geschädigte Steuergeräte gehören heute immer noch zur absoluten Ausnahme.

In den USA ist vor allen Dingen wegen der dort wesentlich höheren Produkthaftung die Ursachenforschung bei Unfällen und vor allem in der Datensicherheit deutlich höher. Deshalb ist es auch nicht sonderlich verwunderlich, dass in den USA die jüngsten Versuche nachvollziehbar die Elektronik eines Kfz zu manipulieren Erfolg hatten.

Einen entsprechenden Artikelfindet man auch im Heise Verlag ( http://www
.heise-medien.de/presse/Technology-Review-ueber-manipulierte-Autoelektronik-1651332.html ).

Das Sachverständigenbüro Vogt beschäftigt sich seit geraumer Zeit intensiv mit dem Thema schadhafter Steuergeräte in Kfz und die daraus resultierenden Fragestellungen.

Wie empfindlich allein die Zentralverriegelung im Auto auf nahe gelegene elektronische Kassensysteme reagiert, hat sicherlich der eine oder andere schon einmal schmerzlich erfahren, wenn sich das Auto nicht mehr über die Fernbedieung öffnen lässt. In Zeiten wo über iPhone und iPad das eigene Auto aus der Ferne geöffnet oder geschlossen werden kann, verlangen Versicherungen heutzutage immer noch die Vorlage aller Fahrzeugschlüssel - als gäbe es keine anderen Möglichkeiten ein Fahrzeug zu öffnen!

Jeder der mehr erfahren möchte oder aber bereits Probleme in dieser Richtung hatte, der findet beim Sachverständigenbüro Vogt den richtigen Ansprechpartner.