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Dienstag, 18. Februar 2025

Fahrer-Identifikation auf Beweisbildern – Ein Überblick

In der heutigen Zeit sind Bußgeld und Blitzer zu einem festen Bestandteil des Straßenverkehrs geworden. Dabei ist die Fahreridentifikation für die Ahndung eines vermeintlichen Geschwindigkeitsverstoßes von essenzieller Bedeutung. Zahlreiche Behörden und Gerichte stützen sich jedoch noch immer auf veraltete Methoden wie die sogenannte Methode nach Schwarzfischer, die ursprünglich für die „Identifikation von lebenden Personen“ entwickelt wurde.

Gleichzeitig gibt es moderne und objektive Vorgehensweisen, die dank digitaler Bildanalysen weit präzisere Ergebnisse liefern. Im Folgenden beleuchten wir die Schwächen der altertümlichen Identifikationsmethoden und zeigen, wie fortschrittliche Techniken – etwa beim Sachverständigenbüro Vogt – eine deutlich höhere Zuverlässigkeit gewährleisten.

  1. Die altertümliche Methode nach Schwarzfischer oder aus dem alten Jahrtausend

Bei der Methode nach Schwarzfischer handelt es sich um einen traditionellen Ansatz, der auf anthropometrischen Merkmalen (z. B. Kopf- und Gesichtsproportionen) basiert. Ursprünglich entwickelte man sie, um Personen eindeutig wiederzuerkennen, was in Zeiten ohne digitale Bildverarbeitung durchaus sinnvoll erschien. Heute treten allerdings folgende Probleme auf:

  • Fehlende Objektivität: Die Beurteilung ist häufig subjektiv und stark von der Erfahrung des Anwenders abhängig.
  • Mangelnde Standardisierung: Unterschiedliche Lichtverhältnisse, Aufnahmewinkel oder Bildqualitäten der Blitzerfotos können kaum präzise eingerechnet werden.
  • Veraltete Technik: Digital zoom- oder bearbeitete Bilder erschweren eine korrekte Proportionsmessung.
  1. Moderne Methoden zur Fahreridentifikation

Um Fahrer auf Blitzerfotos zuverlässig zu identifizieren, setzen fortschrittliche Sachverständige und Experten mittlerweile auf digitale Bildanalyseverfahren. Diese gehen weit über die reine Betrachtung der Proportionen hinaus. Zu den entscheidenden Vorteilen zählen:

  • Automatisierte Bildoptimierung: Hochentwickelte Software kann Kompressionsverluste ausgleichen und damit die Erkennbarkeit von Gesichtsmerkmalen erhöhen.
  • Statistisch valide Verfahren: Moderne Algorithmen analysieren viele verschiedene Merkmalsbereiche und liefern reproduzierbare Ergebnisse.
  • Geringere Fehlerquote: Durch die Kombination von automatisierten Messmethoden und erfahrenen Sachverständigen minimiert sich das Risiko falscher Zuordnungen.

Ob es um die Zuordnung des Fahrers auf einem Blitzerfoto oder die Korrektheit einer Geschwindigkeitsmessung geht: Die klassischen Methoden aus dem letzten Jahrhundert sind oft nicht mehr zeitgemäß. Moderne, digitale Verfahren liefern objektivere und gerichtsfestere Ergebnisse.

Informieren Sie sich genauer über die Möglichkeitien bei Geschwindigkeitsmessung und machen Sie sich mit den modernen Möglichkeiten beim Sachverständigenbüro Vogt vertraut, um Bußgeldbescheide und Blitzerfotos professionell prüfen zu lassen.

© 2025 Sachverständigenbüro Vogt


Mittwoch, 16. Dezember 2020

Millionen Bußgeldbescheide und tausende Fahrverbote ab sofort auf dem Prüfstand –

Autofahrer haben nun die Möglichkeit, ihre Verkehrsmessung auf Richtigkeit zu überprüfen, denn auch in Bayern gilt das deutsche Grundgesetz!

 

Wie am 15.12.2020 das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte, führte Rechtsanwalt Jürgen Fritschi aus München in technischer Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenbüro Vogtaus Töging eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht korrigiert damit die bislang geltende, zweifelhafte Rechtsprechung des bayernweit zuständigen Oberlandesgerichts Bamberg mit weitreichenden Folgen.

 

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht es Millionen Autofahrern in Deutschland, eine faire Chance zu erhalten, die ihnen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens vorgeworfene Geschwindigkeit überprüfen zu können. Hierzu müssen die Behörden künftig bundesweit einheitlich die im Rahmen einer Verkehrsmessung erfassten sog. Rohmessdaten zur Überprüfung herausgeben. Eigentlich eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit – doch das sahen insbesondere die bayerischen Gerichte und andere in weiten Teilen Deutschlands - bislang nachhaltig anders.

 

Wenn der Betroffene insbesondere über seinen Verteidiger bzw. Rechtsanwalt Zugang zu Informationen begehrt, die sich auch oder gerade (noch) außerhalb der Gerichtsakte befinden, so ist ihm dieser Zugang grundsätzlich zu gewähren. Fühlen sich also Autofahrer „zu schnell gemessen“, war und ist stets eine technisch, sachverständige Überprüfung der jeweiligen Geschwindigkeitsmessung anzuraten. Denn – so das Bundesverfassungsgericht – „wie bei allen technischen Untersuchungsmethoden, insbesondere solchen, die in Bereichen des täglichen Lebens außerhalb von Laboratorien durch „angelerntes“ Personal gewonnen werden, ist auch bei standardisierten Messverfahren eine absolute Genauigkeit, also eine sichere Übereinstimmung mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, nicht möglich…“ (RN 42 des Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2020 – 2 BvR 1616/18)

 

Bei den Messverantwortlichen, in der Regel Polizeibeamte im Staatsdienst, handelt es sich um „angelerntes“ Personal, das ohne jegliche technische Vorbildung teilweise komplexe Messtechnik nach einem verhältnismäßig kurzen Crash-Kurs bedienen können soll. Aber auch technische Messgeräte, deren Funktionen durch von Menschen programmierte Software bestimmt werden, sind eben nur so gut wie deren Programmierer und per Definition gerade nicht per se fehlerfrei.

 

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen nun viele Betroffene hoffen, dass ihr vermeintlicher Verkehrsverstoß einen echte Chance auf Überprüfung bekommt. Die bisherige Praxis der Fachgerichte verletzt die Betroffenen jedenfalls in ihrem grundgesetzlich verbürgten Recht auf ein faires Verfahren.

 Das Sachverständigenbüro Vogt prüft Geschwindigkeitsmessungen und Rotlichtverstöße.

Donnerstag, 6. Juni 2013

Spezielle Sachkunde für Überprüfung von Geschwindigkeitsgutachten notwendig - OLG Bamberg hebt "Blitzergutachten" auf


Bei einer Vielzahl von Geschwindigkeitsmessungen durch die Behörden oder kummunalen Zweckverbände sind formale Fehler vorhanden oder aber das Messgerät wurde nicht anhand der Bedienungsanleitung des Herstellers eingesetzt. Bei Widerspüchen gegen die Bußgeldbescheide unterstützt das Sachverständigenbüro Vogt Betroffene mit der fachgerechten Überprüfung der Messung.


Durch Gerichte werden oftmals der Einfachheit halber Sachverständige aus Bereichen wie z. B. "Unfallanalytik" eingesetzt, ... weil es ja auch irgendwie zum Straßenverkehr gehört .... Dabei bedarf es auch hier, wie in vielen anderen Bereichen, der Einschaltung von Spezialisten.


In Regensburg unterstützte das Sachverständigenbüro Vogt Herrn Rechtsanwalt Hoyer aus Regensburg in einem OWi-Verfahren. Der gerichtlich bestellte Sachverständige (Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle) konnte jedoch auf die Einwendungen gegen das erstellte Gutachten nur mit "... das weiß ich aus eigener Sachkunde ..." antworten. Das Gutachten enthielt nahezu eine Abschrift der Bedienungsanleitung. Ferner kam der Sachverständige in der Hauptverhandlung zu der Überzeugung, "... dass Messgeräte für Geschwindigkeitsmessungen mehr oder minder immer alles richtig machen ...".


Das Gericht verurteilte daraufhin den Beschuldigten.

Das OLG Bamberg (Beschluss vom 27.02.2013) folgte dem Amtsgericht jedoch nicht und hob das Urteil auf. In der Begründung heißt es u. a. 

Darüber hinaus ist dem Urteil nicht zu entnehmen, dass der Sachverständige über die erforderliche Sachkunde zur Beurteilung des vorliegenden Messsachverhalts verfügte, weshalb das Urteil auch insoweit an einem Darstellungsmangel leidet (vergl. OLG Koblenz DAR 2006, 101/102; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.03.2009 - 2 Ss OWi 153/2009)

Das Sachverständigenbüro Vogt unterstützt Sie als Spezialist in dem Bereich Messtechnik / Elektronik bei der Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen. Sollten Sie auch Zweifel an der Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung haben, rufen Sie  uns  an.

Ihr Sachverständigenbüro Vogt

 

Mittwoch, 26. Oktober 2011

Geblitzt? - Einspruch lohnt sich fast immer!

Wenn man Studien liest, die Geschwindigkeitsmessungen von der Polizei und Verwaltungsbehörden mit bis zu 80% als fehlerhaft einschätzen, mag man dies kaum glauben. Die tägliche Praxis zeigt jedoch eben genau dieses Bild. Da werden in Bußgeldbescheiden völlig fremde Fahrzeuge gezeigt und auch vermessen oder aber Messgeräte werden entgegen der Herstellerhinweise und Zulassung auf Gefällstrecken eingesetzt. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide lohnen sich fast immer.

Man kann daher nur jedem empfehlen die Messungen fachkundig überprüfen zu lassen. Die Rechtschutzversicherungen übernehmen in der Regel auch die Kosten für einen Sachverständigen! Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung gibt es Möglichkeiten zu kalkulierbaren Kosten. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!