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Donnerstag, 6. Juni 2013

Spezielle Sachkunde für Überprüfung von Geschwindigkeitsgutachten notwendig - OLG Bamberg hebt "Blitzergutachten" auf


Bei einer Vielzahl von Geschwindigkeitsmessungen durch die Behörden oder kummunalen Zweckverbände sind formale Fehler vorhanden oder aber das Messgerät wurde nicht anhand der Bedienungsanleitung des Herstellers eingesetzt. Bei Widerspüchen gegen die Bußgeldbescheide unterstützt das Sachverständigenbüro Vogt Betroffene mit der fachgerechten Überprüfung der Messung.


Durch Gerichte werden oftmals der Einfachheit halber Sachverständige aus Bereichen wie z. B. "Unfallanalytik" eingesetzt, ... weil es ja auch irgendwie zum Straßenverkehr gehört .... Dabei bedarf es auch hier, wie in vielen anderen Bereichen, der Einschaltung von Spezialisten.


In Regensburg unterstützte das Sachverständigenbüro Vogt Herrn Rechtsanwalt Hoyer aus Regensburg in einem OWi-Verfahren. Der gerichtlich bestellte Sachverständige (Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle) konnte jedoch auf die Einwendungen gegen das erstellte Gutachten nur mit "... das weiß ich aus eigener Sachkunde ..." antworten. Das Gutachten enthielt nahezu eine Abschrift der Bedienungsanleitung. Ferner kam der Sachverständige in der Hauptverhandlung zu der Überzeugung, "... dass Messgeräte für Geschwindigkeitsmessungen mehr oder minder immer alles richtig machen ...".


Das Gericht verurteilte daraufhin den Beschuldigten.

Das OLG Bamberg (Beschluss vom 27.02.2013) folgte dem Amtsgericht jedoch nicht und hob das Urteil auf. In der Begründung heißt es u. a. 

Darüber hinaus ist dem Urteil nicht zu entnehmen, dass der Sachverständige über die erforderliche Sachkunde zur Beurteilung des vorliegenden Messsachverhalts verfügte, weshalb das Urteil auch insoweit an einem Darstellungsmangel leidet (vergl. OLG Koblenz DAR 2006, 101/102; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.03.2009 - 2 Ss OWi 153/2009)

Das Sachverständigenbüro Vogt unterstützt Sie als Spezialist in dem Bereich Messtechnik / Elektronik bei der Überprüfung von Geschwindigkeitsmessungen. Sollten Sie auch Zweifel an der Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung haben, rufen Sie  uns  an.

Ihr Sachverständigenbüro Vogt

 

Dienstag, 14. August 2012

Kfz-Elektronik offen wie ein Scheunentor?

Auch in der Vergangenheit wurde in diesem Block immer wieder darüber berichtet, dass Steuergeräte in Kfz manipulierbar sind. Die vielen Meldungen von Unfällen mit dem Unfallgrund "... aus ungeklärten Ursachen von der Straße abgekommen ..." geben einem schon zu denken.

Heutzutage ist der Anteil der Elektronik in einem Fahrzeug bereits bei deutlich über 50 %. Doch wird bei der Unfallanalyse diese Tatsache bis zum heutigen Tage ignoriert. Die Untersuchungen auf fehlerhafte oder durch eine fehlerhafte Reparatur geschädigte Steuergeräte gehören heute immer noch zur absoluten Ausnahme.

In den USA ist vor allen Dingen wegen der dort wesentlich höheren Produkthaftung die Ursachenforschung bei Unfällen und vor allem in der Datensicherheit deutlich höher. Deshalb ist es auch nicht sonderlich verwunderlich, dass in den USA die jüngsten Versuche nachvollziehbar die Elektronik eines Kfz zu manipulieren Erfolg hatten.

Einen entsprechenden Artikelfindet man auch im Heise Verlag ( http://www
.heise-medien.de/presse/Technology-Review-ueber-manipulierte-Autoelektronik-1651332.html ).

Das Sachverständigenbüro Vogt beschäftigt sich seit geraumer Zeit intensiv mit dem Thema schadhafter Steuergeräte in Kfz und die daraus resultierenden Fragestellungen.

Wie empfindlich allein die Zentralverriegelung im Auto auf nahe gelegene elektronische Kassensysteme reagiert, hat sicherlich der eine oder andere schon einmal schmerzlich erfahren, wenn sich das Auto nicht mehr über die Fernbedieung öffnen lässt. In Zeiten wo über iPhone und iPad das eigene Auto aus der Ferne geöffnet oder geschlossen werden kann, verlangen Versicherungen heutzutage immer noch die Vorlage aller Fahrzeugschlüssel - als gäbe es keine anderen Möglichkeiten ein Fahrzeug zu öffnen!

Jeder der mehr erfahren möchte oder aber bereits Probleme in dieser Richtung hatte, der findet beim Sachverständigenbüro Vogt den richtigen Ansprechpartner.



Freitag, 13. November 2009

Abmahnungen wegen Internet-Tauschbörsen

Die Abmahnwelle bezüglich Tauschbörsen für Musik und Videos hält weiterhin an. Wenn auch Sie im Briefkasten eine solche Abmahnung vorgefunden haben, stellt sich natürlich die Frage, was tun? Ein Anwalt wird Sie rechtlich beraten, notwendige Analysen und Untersuchungen wird er selbst aber nicht durchführen können.

Es geht aber jetzt darum, umgehend Beweise zu sichern. Datenträger bzw. Festplatten sind forensisch zu sichern, Routereinstellungen festzustellen und Internetprotokolle zu analysieren. Nicht zuletzt sind die Datenträger dahin gehend zu untersuchen, ob die unterstellten Daten sich auf den Datenträgern befunden haben oder noch gespeichert sind. Hier kann Ihnen nur ein Sachverständiger weiter helfen, der die Datenträger forensisch untersuchen kann. Oftmals sind besonders Kinder davon betroffen, da Kinder einfach den Links auf Webseiten folgen, ohne dabei Konsequenzen zu überdenken. Verliert man nun Zeit, sind entlastende Beweise oft für immer verloren. Nähere Information unter www.gutachten-vogt.de

Donnerstag, 12. November 2009

Willkommen bei meinen Praxisbeispielen zu IT/EDV/Elektronik Gutachten

Hier möchte Ich Ihnen in regelmäßigen Abständen interessante Beipiele für Gutachten aus den Bereichen IT/EDV/Elektronik geben. Nähere Informationen unter www.gutachten-vogt.de