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Samstag, 22. März 2025

Abstandsmessung auf der Autobahn mit VKS – Was Fahrer wissen müssen

Zu dichtes Auffahren auf der Autobahn ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch teuer werden. Moderne Abstandsmessungen mittels VKS (Verkehrskontrollsystem) erfassen selbst kleinste Verstöße – und führen häufig zu Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten. Doch wie funktioniert das System, und wie können Betroffene sich wehren?

Das VKS-System arbeitet mit Videotechnik und misst den Abstand zwischen Fahrzeugen anhand einer Zeit-Strecken-Berechnung. Besonders häufig kommt es auf Brücken zum Einsatz, wo mehrere Spuren gleichzeitig überwacht werden. Doch trotz technischer Präzision treten immer wieder Messfehler auf – etwa durch ungünstige Kamerawinkel oder unscharfe Beweisbilder.

Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte die Messung prüfen lassen. Das Sachverständigenbüro Vogt bietet fundierte Gutachten zur Überprüfung von VKS-Daten. Durch moderne fotogrammetrische Analysen lassen sich Fehlerquellen identifizieren und gerichtlich verwertbare Gutachten erstellen.

Mehr Details zur technischen Funktionsweise und zu häufigen Messproblemen finden Sie im Artikel:
👉 VKS-Abstandsmessung und Gutachten im Überblick

Fazit: Bei Abstandsmessungen lohnt sich der zweite Blick – und professionelle Unterstützung.


 

Mittwoch, 16. Dezember 2020

Millionen Bußgeldbescheide und tausende Fahrverbote ab sofort auf dem Prüfstand –

Autofahrer haben nun die Möglichkeit, ihre Verkehrsmessung auf Richtigkeit zu überprüfen, denn auch in Bayern gilt das deutsche Grundgesetz!

 

Wie am 15.12.2020 das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte, führte Rechtsanwalt Jürgen Fritschi aus München in technischer Zusammenarbeit mit dem Sachverständigenbüro Vogtaus Töging eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht korrigiert damit die bislang geltende, zweifelhafte Rechtsprechung des bayernweit zuständigen Oberlandesgerichts Bamberg mit weitreichenden Folgen.

 

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht es Millionen Autofahrern in Deutschland, eine faire Chance zu erhalten, die ihnen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens vorgeworfene Geschwindigkeit überprüfen zu können. Hierzu müssen die Behörden künftig bundesweit einheitlich die im Rahmen einer Verkehrsmessung erfassten sog. Rohmessdaten zur Überprüfung herausgeben. Eigentlich eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit – doch das sahen insbesondere die bayerischen Gerichte und andere in weiten Teilen Deutschlands - bislang nachhaltig anders.

 

Wenn der Betroffene insbesondere über seinen Verteidiger bzw. Rechtsanwalt Zugang zu Informationen begehrt, die sich auch oder gerade (noch) außerhalb der Gerichtsakte befinden, so ist ihm dieser Zugang grundsätzlich zu gewähren. Fühlen sich also Autofahrer „zu schnell gemessen“, war und ist stets eine technisch, sachverständige Überprüfung der jeweiligen Geschwindigkeitsmessung anzuraten. Denn – so das Bundesverfassungsgericht – „wie bei allen technischen Untersuchungsmethoden, insbesondere solchen, die in Bereichen des täglichen Lebens außerhalb von Laboratorien durch „angelerntes“ Personal gewonnen werden, ist auch bei standardisierten Messverfahren eine absolute Genauigkeit, also eine sichere Übereinstimmung mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit, nicht möglich…“ (RN 42 des Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2020 – 2 BvR 1616/18)

 

Bei den Messverantwortlichen, in der Regel Polizeibeamte im Staatsdienst, handelt es sich um „angelerntes“ Personal, das ohne jegliche technische Vorbildung teilweise komplexe Messtechnik nach einem verhältnismäßig kurzen Crash-Kurs bedienen können soll. Aber auch technische Messgeräte, deren Funktionen durch von Menschen programmierte Software bestimmt werden, sind eben nur so gut wie deren Programmierer und per Definition gerade nicht per se fehlerfrei.

 

Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen nun viele Betroffene hoffen, dass ihr vermeintlicher Verkehrsverstoß einen echte Chance auf Überprüfung bekommt. Die bisherige Praxis der Fachgerichte verletzt die Betroffenen jedenfalls in ihrem grundgesetzlich verbürgten Recht auf ein faires Verfahren.

 Das Sachverständigenbüro Vogt prüft Geschwindigkeitsmessungen und Rotlichtverstöße.

Mittwoch, 26. Oktober 2011

Geblitzt? - Einspruch lohnt sich fast immer!

Wenn man Studien liest, die Geschwindigkeitsmessungen von der Polizei und Verwaltungsbehörden mit bis zu 80% als fehlerhaft einschätzen, mag man dies kaum glauben. Die tägliche Praxis zeigt jedoch eben genau dieses Bild. Da werden in Bußgeldbescheiden völlig fremde Fahrzeuge gezeigt und auch vermessen oder aber Messgeräte werden entgegen der Herstellerhinweise und Zulassung auf Gefällstrecken eingesetzt. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide lohnen sich fast immer.

Man kann daher nur jedem empfehlen die Messungen fachkundig überprüfen zu lassen. Die Rechtschutzversicherungen übernehmen in der Regel auch die Kosten für einen Sachverständigen! Aber auch ohne Rechtsschutzversicherung gibt es Möglichkeiten zu kalkulierbaren Kosten. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung!