Millionen Bußgeldbescheide
und tausende Fahrverbote ab sofort auf dem Prüfstand –
Autofahrer haben nun die
Möglichkeit, ihre Verkehrsmessung auf Richtigkeit zu überprüfen, denn auch in
Bayern gilt das deutsche Grundgesetz!
Wie am 15.12.2020 das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte,
führte Rechtsanwalt Jürgen Fritschi aus München in technischer Zusammenarbeit
mit dem Sachverständigenbüro Vogtaus Töging eine erfolgreiche
Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht
korrigiert damit die bislang geltende, zweifelhafte Rechtsprechung des
bayernweit zuständigen Oberlandesgerichts Bamberg mit weitreichenden
Folgen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht
es Millionen Autofahrern in Deutschland, eine faire Chance zu erhalten,
die ihnen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens vorgeworfene Geschwindigkeit
überprüfen zu können. Hierzu müssen die Behörden künftig bundesweit einheitlich
die im Rahmen einer Verkehrsmessung erfassten sog. Rohmessdaten zur Überprüfung
herausgeben. Eigentlich eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit – doch das
sahen insbesondere die bayerischen Gerichte und andere in weiten Teilen
Deutschlands - bislang nachhaltig anders.
Wenn der Betroffene insbesondere über seinen Verteidiger
bzw. Rechtsanwalt Zugang zu Informationen begehrt, die sich auch oder gerade
(noch) außerhalb der Gerichtsakte befinden, so ist ihm dieser Zugang
grundsätzlich zu gewähren. Fühlen sich also Autofahrer „zu schnell gemessen“,
war und ist stets eine technisch, sachverständige Überprüfung der jeweiligen
Geschwindigkeitsmessung anzuraten. Denn – so das Bundesverfassungsgericht –
„wie bei allen technischen Untersuchungsmethoden, insbesondere solchen, die in
Bereichen des täglichen Lebens außerhalb von Laboratorien durch „angelerntes“
Personal gewonnen werden, ist auch bei standardisierten Messverfahren eine
absolute Genauigkeit, also eine sichere Übereinstimmung mit der tatsächlich
gefahrenen Geschwindigkeit, nicht möglich…“ (RN 42 des Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 12. November 2020 – 2 BvR 1616/18)
Bei den Messverantwortlichen, in der Regel Polizeibeamte im
Staatsdienst, handelt es sich um „angelerntes“ Personal, das ohne jegliche
technische Vorbildung teilweise komplexe Messtechnik nach einem verhältnismäßig
kurzen Crash-Kurs bedienen können soll. Aber auch technische Messgeräte, deren
Funktionen durch von Menschen programmierte Software bestimmt werden, sind eben
nur so gut wie deren Programmierer und per Definition gerade nicht per se
fehlerfrei.
Durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen
nun viele Betroffene hoffen, dass ihr vermeintlicher Verkehrsverstoß einen
echte Chance auf Überprüfung bekommt. Die bisherige Praxis der Fachgerichte
verletzt die Betroffenen jedenfalls in ihrem grundgesetzlich verbürgten Recht
auf ein faires Verfahren.
Das Sachverständigenbüro Vogt prüft Geschwindigkeitsmessungen und Rotlichtverstöße.