Wer zum ersten Mal einen Vertrag mit öffentlichen Auftraggebern eingeht, wird erstaunt sein über das Vertragswerk, das er dann zu unterzeichnen hat.
Viele wissen leider nicht um die Pflichten, die sie als Auftragnehmer dabei eingehen. Gleichzeitig sind auf der anderen Seite die Chancen für ein gutes Geschäft und einen verlässlichen Partner gegeben. Nur Vorsicht!
Man sollte bei dem EVB-IT-Systemvertrag auch das Kleingedruckte nicht nur lesen, sondern auch verstehen. In manchem kurzen Satz verbergen sich vielleicht ungeahnte Risiken.
Als Projektbegleitung unterstützt Sie das Sachverständigenbüro Vogt bei der Analyse Ihres Vertrages. Informieren Sie sich.
Haben Sie bereits Erfahrungen gesammelt?
Nähere Informationen unter
Sachverständigenbüro Vogt
Sonntag, 20. März 2011
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